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EuGH: Kündigungsentschädigung bis zum Ende der Leasingvertragslaufzeit mehrwertsteuerpflichtig
Im seinem Urteil vom , UniCredit Leasing, C-242/18, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Zahlung einer Kündigungsentschädigung bis zum Ende der vereinbarten Leasingvertragslaufzeit der Mehrwertsteuer unterliegt und unter welchen Umständen eine Berichtigung der Mehrwertsteuer bei gänzlicher oder teilweiser Uneinbringlichkeit des Entgelts geboten ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Am schloss die BA Kreditanstalt Bulus EOOD (im Folgenden: Bulus oder Leasinggeber), deren Rechtsnachfolgerin die UniCredit Leasing EAD ist, mit der Vizatel OOD (im Folgenden: Leasingnehmer) einen Finanzierungsleasingvertrag, in dem sich der Leasinggeber verpflichtete, ein vom Leasingnehmer angegebenes Grundstück zu erwerben, um darauf ein Gebäude zu errichten und es zusammen mit dem Grundstück dem Leasingnehmer zur Verfügung zu stellen. Dieser Vertrag wurde für eine Dauer von elf Jahren geschlossen und sah die Zahlung einer monatlichen Leasingrate vor. Der Leasinggeber war laut Leasingvertrag berechtigt, bei Nichtzahlung von mindestens drei Leasingraten durch den Leasingnehmer den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen S. 465 und die Zahlung von Schadener...