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SWI 7, Juli 2002, Seite 314

Der Künstlerbegriff im DBA-Deutschland

(BMF) - Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des „Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel 17 des OECD-MA zukommt. Es sind daher weder die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird z. B. in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erl. des BMF vom 11. Feber 1974, AÖFV Nr. 105/1974 und Schreiben des FM Bayern v. , 38-S 1301-4/31-33).

Die vom BFH in seinem Beschluss vom , I R 26/01, vertretene gegenteilige Auffassung setzt sich ohne jegliche Begründung über diese Übung hinweg, obgleich diese Übung nach Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention für die Abkommensauslegung maßgebend ist (EAS 1952). Die österreichische...

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