zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 7, Juli 2002, Seite 309

Wegzugsbesteuerung bei nur vorübergehendem Wegzug nach Deutschland

Besitzt ein Abgabepflichtiger, der anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 % der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven dieser Beteiligung, wodurch die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung gemäß § 31 EStG ausgelöst wird.

Der Umstand, dass die Beteiligung erst im April 1999 erworben wurde und dass sonach anlässlich des Wegzuges die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war, behindert nicht die Anwendung des Halbsteuersatzes, da der Tatbestand des Wegzuges keinen zur Qualifikation als Spekulationsgeschäft führenden Veräußerungstatbestand bildet.

Wird die Hälfte des verbliebenen 20%igen GmbH-Anteils sodann im Februar 2001 verkauft, so steht Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an diesem Veräußerungsvorgang zu. Und zwar auch dann, wenn der Abgabepflichtige das Berliner Dienstverhältnis im April 2001 beendet hat, sich von seiner in Deutschland verbleibenden Familie getrennt hat und schließlich im Dezember 2001 wieder in Österreich seinen aus...

Daten werden geladen...