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SWI 7, Juli 2002, Seite 308

Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH

Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische Gesellschaft im Ausland tätig, dann sind seine Bezüge in einen auf die Inlands- und auf die Auslandstätigkeit entfallenden Teil zu trennen. Denn gemäß Artikel 15 DBA-Großbritannien dürfen bei einer in Großbritannien ansässigen Person nur jene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Österreich besteuert werden, die auf eine in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen (der Auslandsteil der Bezüge könnte in Österreich nur dann steuerpflichtig bleiben, wenn der Geschäftsführer in England nur auf „Remittance-Basis" besteuert würde, d. h. nur mit den nach Großbritannien überwiesenen Beträgen dort steuerlich erfasst würde; siehe Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien).

Die vom deutschen BFH im Jahr 1971 entwickelte Auffassung, die Arbeit eines Geschäftsführers werde am Sitz der GmbH ausgeübt (BFH , BStBl. II, 1872, 68), wurde von dem Gerichtshof im Jahr 1994 wieder verworfen (...

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