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Dividendenbesteuerung und Niederlassungsfreiheit
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom in der Rs. C-170/05, Denkavit, erneut mit der grenzüberschreitenden Dividendenausschüttung, ihrer Besteuerung sowie der im Vergleich zur innerstaatlichen Ausschüttung unterschiedlichen, den Steuerpflichtigen benachteiligenden Besteuerung befassen müssen. Wilke (Praxis Internationale Steuerberatung 2007, 57 ff.) analysiert das EuGH-Urteil und stellt insbesondere fest, dass die Ausführungen des Gerichtshofs für die deutsche DBA-Praxis von großer Bedeutung sind. Wenn nämlich in Deutschland Quellensteuer erhoben wird, die zwar nach dem einschlägigen DBA zulässig ist, wegen der Steuerfreiheit der Dividenden im Sitzstaat der empfangenden Muttergesellschaft allerdings nicht angerechnet werden kann, stelle diese Quellensteuer einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrags dar.