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Hinzurechnungsbesteuerung und Gemeinschaftsrecht
Axer (IStR 2007, 162 ff.) systematisiert die sich aus dem Cadbury Schweppes ergebenden Auswirkungen auf das deutsche Recht der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG. Axer versucht insbesondere darzulegen, dass das Urteil auf den ersten Blick in sich widersprüchlich sei. Der Widerspruch bestehe darin, dass der EuGH einerseits die Hinzurechnungsbesteuerung als legitimes Instrument zur Herstellung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten anerkenne, andererseits diese Wertung jedoch im konkreten Ergebnis nicht vollziehe. Nach Axer ist es aber gerechtfertigt, die Entscheidung bei ihrer Beurteilung nicht auf ihr Ergebnis zu reduzieren, sondern sie primär als Fortsetzung der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zu begreifen. Aus dieser jüngeren Rechtsprechung soll sich ableiten lassen, dass der EuGH im Sinne einer „Inter-System-Kohärenz“ eine ausgewogene Abstimmung der mitgliedstaatlichen Steuersysteme untereinander als legitimes Ziel anerkenne.