Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einbringung von Kapitalanteilen in eine inländische Betriebsstätte einer ausländischen Körperschaft
Transferal of Shares to a Domestic Permanent Establishment of a foreign Company
In 2005 the transferal of shares in an acquiring foreign company was reformed in full by the Austrian Reorganisation Tax Act. Now, in principle, there is taxation of hidden reserves. Only in exception cases does that not occur. Peter Haunold analyzes the present legal situation and deals with differentiations arising in relation to EU countries and other countries.
Einleitung
Mit dem AbgÄG 2005 wurde u. a. die Einbringung von Kapitalanteilen in eine ausländische übernehmende Körperschaft nach Art. III UmgrStG völlig neu gestaltet. Entgegen der zuvor geltenden Rechtslage führt die Einbringung von Kapitalanteilen in eine ausländische Körperschaft grundsätzlich zur steuerwirksamen Aufdeckung der in den eingebrachten Kapitalanteilen enthaltenen stillen Reserven. Lediglich in den Fällen der Einbringung der Kapitalanteile in eine ausländische EU-Gesellschaft durch eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft kommt es zur Einbringung zu steuerlichen Buchwerten, wobei im Falle des einbringungsbedingten Entstehens oder Erweiterns einer internationalen Schachtelbeteiligung die stillen Reserven in den eingebrachten Kapitalanteilen in Österreich st...