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SWI 4, April 2007, Seite 150

Beteiligungsveräußerung durch eine französische SNC

Eine SNC (Société en nom collectif) entspricht dem Typus einer österreichischen Offenen Gesellschaft und ist daher auf österreichischer Seite als steuerlich transparent zu werten. Die gleiche Wertung erfährt die SNC auf französischer Seite (siehe den OECD-Partnership Report, The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships, 89).

Veräußert die französische SNC ihre 100%ige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn daher den Gesellschaftern der SNC steuerlich zuzurechnen. Ist an der SNC im Wesentlichen nur eine niederländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kommt nicht das österreichisch-französische DBA, sondern auch jenes, das zwischen Österreich und den Niederlanden besteht, zur Anwendung. Dieses teilt – zum Unterschied vom DBA mit Frankreich – das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn in Art. 14 Abs. 4 nicht dem Quellenstaat, sondern – in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen – dem Ansässigkeitsstaat, sonach den Niederlanden, zu; der Vorgang ist damit in Österreich von der Besteuerung freizustellen. (EAS 2828 v. )

Rubrik betreut von: Weninger
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