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SWI 3, März 1998, Seite 152

Börsenumsatzsteuer: Abgrenzung von Inlands- und Auslandsgeschäften bei Vertragsschluß durch inländische Bevollmächtigte

Eine französische Kapitalgesellschaft übertrug einen Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH an eine andere französische Kapitalgesellschaft. Die Übertragung kam dabei auf folgende Weise zustande: Die abtretende Gesellschaft bevollmächtigte einen Wiener Rechtsanwalt zur Veräußerung des Geschäftsanteils, wozu er im speziellen zur Abgabe eines Abtretungsanbots ermächtigt wurde. Ebenso bevollmächtigte die erwerbende Gesellschaft den gleichen Rechtsanwalt zur Annahme dieses Anbots. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt stellte anschließend auftragsgemäß das Anbot und nahm es in weiterer Folge auch an, worüber vor einem Wiener Notar getrennte Notariatsakte aufgenommen wurden. Die ausländischen Vollmachtgeber wurden danach von der Errichtung der Anbots- und Annahmeerklärungen per Telefax unterrichtet. Vor dem VwGH war die Frage der Börsenumsatzsteuerpflicht der zustandegekommenen Übertragung des GmbH-Geschäftsanteils umstritten.

Gemäß § 17 Abs. 1 KVG unterliegt der Börsenumsatzsteuer der Abschluß von Anschaffungsgeschäften über Wertpapiere (wie z. B. GmbH-Anteile), wenn die Geschäfte im Inland geschlossen werden. Für solche Inlandsgeschäfte ist die Steuerpflicht unabhängig davon vorgesehen, ob die Vertrag...

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