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EuGH: Zulässigkeit der Zurückbehaltung von Mehrwertsteuerguthaben
In seinem Urteil vom verb. Rs. C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96 Garage Molenheide BVBA u. a. hatte sich der EuGH mit den Fragen zu befassen, ob die Zurückbehaltung von Vorsteuerüberhängen zur Sicherung von streitigen Abgabenansprüchen mit den Bestimmungen der 6. MWSt-RL bzw. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. Diese Fragen stellten sich in mehreren Rechtsstreiten zwischen belgischen Steuerpflichtigen und der belgischen Steuerverwaltung. In allen Fällen machten die Steuerpflichtigen die Rückzahlung von Vorsteuerüberhängen geltend. Diese Rückzahlung erfolgte jedoch nicht, weil die belgische Steuerverwaltung aufgrund von Ermittlungen mit Mehrwertsteuernachforderungen rechnete. Nach belgischem Recht ist zwar für Vorsteuerüberhänge entweder ein Vortrag auf den folgenden Besteuerungszeitraum oder eine Rückzahlung vorgesehen, jedoch kann die Steuerverwaltung Vorsteuerüberhänge bis zum rechtskräftigen Abschluß eines Steuerverfahrens bis zur Höhe der strittigen Abgabenschuld zurückbehalten. Die Steuerpflichtigen waren der Meinung, daß eine Zurückbehaltung von Vorsteuerüberhängen gegen die Bestimmungen des Art. 18 der 6. MWSt-RL, der einen Vortrag bzw. eine Rück...