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Ausübung von Aktien-Optionsrechten bei dreijähriger Konzernentsendung nach Österreich
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1993 erfolgten dreijährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern mehrere Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren Ausübung ihm im Jahr 1996 (vor der Wohnsitzrückverlegung in die USA) Einnahmen in der Größenordnung von über S 4 Mio. verschaffte, dann handelt es sich hiebei auf der Grundlage des BMF-Erlasses AÖFV Nr. 125/1997 um den Zufluß von nachträglichen Einkünften aus jener unselbständigen Arbeit, die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist (EAS 1189 betreffend DBA-Belgien).
Anders als im Fall Belgien untersagt das DBA-USA allerdings bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel XV nicht die steuerliche Erfassung von (nachträglichen) Arbeitseinkünften, deren Quelle - aus österreichischer Sicht - in den USA (oder in Drittstaaten) gelegen ist.
Mit der umstrittenen Frage, ob ein Steuertatbestand, der im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht gesetzt und damals in Österreich steuerlich nicht erfaßbar war, durch den bloßen Zufluß der nicht erfaßbaren Einkünfte im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht nun steuerlich doch erfaßbar ...