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SWI 3, März 1998, Seite 100

Liefergewinnbesteuerung bei britischen Baustellen

Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft von britischen Auftraggebern den Auftrag, Glas- und Stahlkonstruktionen in britischen öffentlichen Gebäuden vorzunehmen, wobei die Montage durch eine britische Tochtergesellschaft unter Aufsicht eines von der österreichischen Kapitalgesellschaft entsandten Montageleiters besorgt wird, dann ist - soferne wegen Überschreitung der für solche Bauausführungen relevanten Frist von 12 Monaten eine britische Betriebstätte für das österreichische Unternehmen entsteht - für die Ermittlung des der britischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinnanteiles zunächst eine Funktionsanalyse vorzunehmen: Es ist zunächst festzustellen, welche Funktionen die österreichische Kapitalgesellschaft an der britischen Baustelle tatsächlich erbracht hat. Sollte die einzige Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich in der Überwachung der von der britischen Tochtergesellschaft vorgenommenen Montage durch den österreichischen Montageleiter bestehen, dann wird dieser britischen Baubetriebstätte lediglich jener Gewinn zuzurechnen sein, den ein fremdes Unternehmen für die gleiche Überwachungstätigkeit in Rechnung gestellt hätte. Es erscheint in Fällen dieser A...

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