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SWI 3, März 1998, Seite 99

Slowakischer Tennistrainer

Ein in der Slowakei ansässiger Tennistrainer, dem von einem österreichischen Hotel unentgeltliche Mitbenutzung des hoteleigenen Tennisplatzes eingeräumt wird, damit er dort auf selbständiger Basis den Hotelgästen ein Tennistraining vermitteln kann, und der diese Tätigkeit ohne inländische „feste Einrichtung" ausübt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die „Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt, die bei öffentlichen Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten (EAS 391); bloße Mitbenützungsrechte an einem Tennisplatz begründen ebenfalls keine inländische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO und führen damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen „festen Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechtes.

Der Umstand, daß der Tennistrainer nach wie vor in der Slowakei eine gewinnbringende Tennisschule betreibt und daß seine Familie nach wie vor in der Slowakei lebt, wären - bei einem als vorübergehend anzusehenden inländischen Aufenthalt - gewichtige Umstände, die darauf hindeuten, daß der Tennistrainer tatsächlich im Sinn des DBA-CSSR nach ...

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