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Einsatz von "Mixer-Gesellschaften" in der internationalen Konzernsteuerplanung
„Mixer-Gesellschaften" werden in der internationalen Konzernsteuerplanung zur Erreichung verschiedener Ziele verwendet. Eines dieser Ziele ist die Vermeidung von Anrechnungsüberhängen im Hinblick auf ausländische Quellensteuern und damit - insbesondere in den USA und Großbritannien - die volle Ausnutzung des foreign tax credit. Zur Erreichung dieses Ziels werden insbesondere in den Niederlanden „Mixer-Gesellschaften" eingeschaltet, deren wesentliche Aufgabe darin liegt, Einkünfte aus Hoch- und Niedrigsteuerländern zu poolen. Die Niederlande eignen sich deshalb als Standort für „Mixer-Gesellschaften", weil dort - anders als in Österreich - keine per country limitation besteht. Daraus wird ersichtlich, dass der Einsatz niederländischer „Mixer-Gesellschaften" auch für österreichische Unternehmen von Interesse sein kann, um die sich durch Anwendung der per country limitation ergebenden Anrechnungsüberhänge zu vermeiden. Deuchar/van Hulsen (International Tax Review, May 2001) stellen die dafür notwendigen Schritte dar.