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Werden beschränkt steuerpflichtige EU-Bürger durch Nichtgewährung desAlleinverdienerabsetzbetrages unzulässig diskriminiert?
ARE EU CITIZENS WITH LIMITED TAX LIABILITY DISCRIMINATED DUE TO NON-ELIGIBILITY OF THE SOLE-EARNER TAX ALLOWANCE?
Taxpayers with limited tax liability are not normally entitled to a sole-earner tax allowance. Romuald Kopf looks into the question of whether a violation of the community's basic freedoms has arisen from this unequal treatment of limited and unlimited taxpayers. He comes to the conclusion that such a violation does not amount to any violation of these freedoms.
I. Entscheidung der FLD für Vorarlberg
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht nach § 102 Abs. 3 EStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu. Primäres Gemeinschaftsrecht verpflichtet jedoch zur Beachtung der allgemeinen Diskriminierungsverbote, insbesondere der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht hat ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und im nachfolgenden Berufungsverfahren die Berücksichtigung des Absetzbetrages begehrt. Die FLD für Vorarlberg hat die Berufung als unbegründet abgewiesen.
II. Aus den Entscheidungsgründen
Isoliert betrachtet könnte in § 102 Abs. 3 EStG ein Verstoß gegen unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht erblickt werden, das eine Diskriminierung (auch im Bereich der direkten Steuern) aufgrund der Staatsangehörigkeit untersagt. Unzulässig sind auch Benacht...