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SWI 3, März 2007, Seite 142

UFS zum Abzug von Betriebsstättenverlusten eines beschränkt Steuerpflichtigen (hier: DBA-NL)

  • § 102 Abs. 2 Z 2 EStG fordert, dass der Verlust im übrigen Einkommen Deckung findet, nicht aber, dass er tatsächlich berücksichtigt wurde

  • Verlustabzug (auf Basis des Betriebsstättendiskriminierungsverbots) nur insoweit zulässig, als eine doppelte Verlustverwertung ausgeschlossen ist

  • Doppelte Verlustverwertung ist ausgeschlossen, soweit die Betriebsstättenverluste spätere Betriebsstättengewinne als Basis für die vorzunehmende Steueranrechnung im Ansässigkeitsstaat mindern

  • Diskriminierungsverbot bringt kein Recht auf Verlustvortrag, auch wenn er nach ausländischem Recht zusteht

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht hat eine Zweigniederlassung (Betriebsstätte) in Österreich, mit der sie beschränkt steuerpflichtig ist. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht wird in den Niederlanden nicht selbst besteuert, da sie steuerlich als Teil einer Gruppe behandelt wird. Die ebenfalls in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft zahlt für sämtliche Gruppenmitglieder in den Niederlanden Körperschaftsteuer.

Strittig ist, ob Verluste, welche die inländische Betriebsstätte in den Jahren 1998 bis 2000 verzeichnete, bei der Veranlagung der Betriebsstätte fü...

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