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SWI 3, März 2007, Seite 141

Neuerungen bei der deutschen Wegzugsbesteuerung

Gerald Toifl

Nach dem Urteil des EuGH in der Rs. C-9/02, Lasteyrie du Saillant, vom war in Deutschland klar, dass die in § 6 dAStG geregelte deutsche Wegzugsbesteuerung mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. Die EG-Kommission hatte deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Daraufhin wurde in einem geregelt, dass bei Wegzug eines unbeschränkt steuerpflichtigen EU- oder EWR-Staatsangehörigen in einen EU- oder EWR-Staat die auf die Wertzuwächse entfallene Steuer von Amts wegen zinslos bis zu dem Zeitpunkt gestundet wird, zu dem die Anteile veräußert werden. Mit Wirkung zum hat der Gesetzgeber nunmehr dieses Konzept in § 6 dAStG aufgenommen. Grotherr (IWB Nr. 2 vom , 65 ff., Gruppe 1, Fach 3, 215 ff.) setzt sich mit den diesbezüglichen Neuerungen auseinander. Grotherr zeigt dabei insbesondere auf, dass die Vorschrift des § 6 dAStG nicht nur bei Wegzügen anwendbar ist, sondern auch in anderen Fällen, in denen es zu einem Verlust des Besteuerungsrechts Deutschland kommt. Aus österreichischer Sicht ist ein Anwendungsfall beispielsweise die Einbringung der Anteile in eine österreichische Privatstiftung.

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