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SWI 12, Dezember 2021, Seite 647

EuGH: Voraussetzungen für die Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer

Der EuGH befasste sich im Urteil vom , Wilo Salmson France SAS, C-80/20, mit dem Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Bucureşti (Landgericht Bukarest, Rumänien) betreffend die Erstattung von Vorsteuern an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige. Die Vorlagefragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Wilo Salmson France SAS (im Folgenden: Wilo Salmson) auf der einen und den rumänischen Steuerbehörden auf der anderen Seite wegen einer Entscheidung über die Ablehnung eines von dieser Gesellschaft 2015 gestellten Antrags auf Erstattung der Mehrwertsteuer iZm dem Erwerb von Gegenständen im Jahr 2012. Im Jahr 2012 kaufte die Pompes Salmson SAS, deren Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit sich in Frankreich befindet, Produktionsgeräte bei der ZES Zollner Electronic SRL (im Folgenden: Zollner), die in Rumänien ansässig und für Mehrwertsteuerzwecke erfasst ist. Da Pompes Salmson die Geräte Zollner zur Verfügung stellte, damit diese sie zur Herstellung von Gegenständen verwendete, die ihr später geliefert werden sollten, verließen sie nicht das rumänische Hoheitsgebiet.

Im selben Jahr stellte Zollner für den Verkauf dieser Produktionsgeräte Rechnunge...

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