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Diskriminierung von in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen
Da die Schweiz kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, sind Diskriminierungen von Staatsangehörigen der Schweiz auf den ersten Blick nur auf Basis der dem Art. 24 OECD-MA nachgebildeten Diskriminierungsverboten in von der Schweiz abgeschlossenen DBA anfechtbar. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bereits am sieben bilaterale Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben, in denen u. a. die Schweiz verpflichtet wird, die Grundfreiheiten des EG-Vertrages in einem bestimmten Umfang auf EU-Staatsangehörige anzuwenden. Hinny (European Taxation 2001, 423 ff.) untersucht die Auswirkungen dieser Abkommen auf das Schweizer Steuerrecht. Zusätzlich könnte aber auch überlegt werden, welche Auswirkungen diesen bilateralen Abkommen in Österreich zukommt, inwieweit sich also in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige in Österreich auf einen Schutz durch diese Abkommen berufen können.