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SWI 1, Jänner 2002, Seite 6

Lizenzgebührenzahlungen an die dänische Großmuttergesellschaft

Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine dänische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende dänische Gesellschaft „zu mehr als 50 vom Hundert am Grund- oder Stammkapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen.

Es steht der dänischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon abweichenden Rechtsauffassung ein diesbezügliches Verständigungsverfahren auf dänischer Seite zu beantragen (zu dem gleich gelagerten Problem im Verhältnis zu Schweden ist die gleich lautende EAS 697 ergangen - EAS 697 v. ). (EAS 1965 v. )

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen - Internationales Steuerrecht
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