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SWI 12, Dezember 2008, Seite 584

Abzugsbeschränkungen für Nachlassverbindlichkeiten

Gerald Toifl

Der , Hans Eckelkamp, sowie in der Rs. C-43/07, D.M.M.A. Aarens-Sikken, ausgesprochen, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EG-Vertrag einer nationalen Regelung entgegensteht, welche die Abzugsfähigkeit von auf Immobilien lastenden Schulden deshalb ausschließt, weil der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Ablebens nicht im Lagestaat der Immobilie ansässig war. Thömmes (IWB Nr. 18 vom , 917 ff., Fach 11a, 1191 ff.) analysiert die Entscheidungsgründe des EuGH dahin gehend, dass der Gerichtshof damit seine bisherige Rechtsprechung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer bestätigt. Zum einen ist der Vorgang des Vererbens als solcher eine der Ausübungsformen der Kapitalverkehrsfreiheit, wenn Verstorbener, Erbe oder vererbtes Vermögen sich in unterschiedlichen Mitgliedstaaten befinden. Zum anderen verbieten die Grundfreiheiten in diesen Fällen jegliche steuerliche Schlechterstellung von Auslands- gegenüber reinen Inlandssachverhalten.

Rubrik betreut von: Toifl
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