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SWI 12, Dezember 2008, Seite 575

Frage der Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG bei Zahlungen an eine österreichische KG mit 100 % kapitalbeteiligtem österreichischen Kommanditisten

(BMF) – Leistet eine österreichische GmbH Zahlungen an eine nach österreichischem Recht errichtete KG, die ihre Tätigkeit ausschließlich im Ausland in Büros in Abu Dhabi und in der Schweiz ausübt, und werden diese Zahlungen für ausländische Marktbeobachtung und Erschließung von Akquisitionspotenzial entrichtet, so kann die österreichische GmbH nur dann eine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG treffen, wenn diese Zahlungen (vorausgesetzt, sie fallen in den Katalog der abzugspflichtigen Einkünfte in § 99 EStG) beschränkt Steuerpflichtigen zufließen.

Zahlungen, die einer Personengesellschaft zugehen, werden in der Regel entsprechend den Gewinnverteilungsgrundsätzen den Gesellschaftern zuzurechnen sein. Hat der zu 100 % am Kapital beteiligte Kommanditist in Österreich seinen Lebensmittelpunkt und ist er sonach unbeschränkt steuerpflichtig, dann könnte wohl noch ein (Zwerg-)Anteil der gegenständlichen Zahlungen der in der Schweiz ansässigen GmbH zugerechnet werden, die als Arbeitsgesellschafterin der KG fungiert und in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist; dies würde voraussetzen, dass man einen solchen Zufluss der betreffenden Zahlungen im Gewinnaufschlag ihrer Kostenvergütung erblickt.

Doch selbst in...

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