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PV-Info 11, November 2017, Seite 23

Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen

Martin Österreicher

Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Sinne des § 1 Abs 2 EStG einer nicht verheirateten Person bei sich ändernden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinander. Aufgrund wechselnder Beziehungen mit anderen Personen im In- und Ausland müssen sich nicht unbedingt die Lebensinteressen verlagern, insbesondere dann nicht, wenn weiterhin regelmäßiger und intimer Kontakt zu Personen im Inland besteht ().

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer (deutscher Staatsbürger) ist 1999 mit seiner damaligen Lebensgefährtin und seinen zwei Kindern nach Österreich gezogen und hat eine in Österreich gelegene Liegenschaft erworben. Ende 2002 ist er seinen Angaben nach zu seiner neuen Lebensgefährtin in die Schweiz gezogen und hat ab diesem Zeitpunkt keine Beziehung mehr mit seiner früheren Lebensgefährtin geführt. Ende 2007 hat der Beschwerdeführer dann eine eigene Wohnung in der Schweiz angemietet. Er ist jedoch regelmäßig wieder zurück nach Österreich gekommen, um seine Kinder zu besuchen. In dieser Zeit kam es auch immer wieder zu geschlechtlichen Kontakten mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin, wodurch zwei weitere Kinder entsta...

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