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EuGH: Umsatzsteuerbefreiungen für Leistungen eines Bankenrechenzentrums
Im Urteil vom , Rs. C-2/95, Sparekassernes Datacenter (SDC) hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Leistungen, die üblicherweise durch Rechenzentren von Banken erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit sind. Die diesbezüglichen Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Sparekassernes Datacenter (SDC) und dem dänischen Skatteministeriet wegen der Erhebung der Mehrwertsteuer auf verschiedene Umsätze des SDC. Das SDC, eine in das dänische Mehrwertsteuerregister eingetragene Vereinigung, deren Mitglieder mehrheitlich Sparkassen sind, erbringt an seine Mitglieder und verschieden andere Kunden, die an das EDV-Netz des SDC angeschlossen sind, unterschiedliche Leistungen, die unter anderem Zahlungsvorgänge und Wertpapierberatung sowie Wertpapierhandel beinhalten. Mit den an den EuGH herangetragenen Fragen wollte das vorlegende Gericht im wesentlichen wissen, ob nach Art. 13 Teil B lit. d Z 3 bis 5 der 6. MWSt-RL Leistungen steuerbefreit sind, die den Banken und deren Kunden von einem im gemeinsamen Interesse der Banken gegründeten Rechenzentrum erbracht werden, wenn diese Leistungen u. a. der Durchführung des Zahlungsverkehr...