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Inländischer Osteuropa-Stützpunkt für eine niederländische Gesellschaft
Wenn eine niederländische operative Gesellschaft, die sich in den Händen ausländischer Investoren befindet, sich dazu entschließt, in Österreich ein Büro mit etwa 10 Mitarbeitern zu errichten, die zu 60% in osteuropäischen Ländern durch Projektteams auf dem Gebiete der Optimierung von Unternehmensstrukturen und Rationalisierungsmaßnahmen tätig sind, wobei sich die Tätigkeit lediglich auf die Präsentation und Informationsüberlassung der Unternehmenskonzepte beschränkt, dann ist nicht ausgeschlossen, daß man auf österreichischer Seite das österreichische Büro als bloßen Hilfsstützpunkt beurteilen könnte, vor allem dann, wenn dies erforderlich ist, einen grenzüberschreitenden Beurteilungskonflikt mit den Niederlanden zu vermeiden.
Allerdings wird diese Beurteilung, nämlich die Beurteilung der Frage, ob die der inländischen Betriebstätte zuzuordnenden Funktionen nur von untergeordneter Bedeutung sind, an den Gesamtfunktionen der niederländischen Gesellschaft zu messen sein. Fungiert diese niederländische Gesellschaft als bloße Holdinggesellschaft, handelt es sich hiebei möglicherweise gar um eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder um eine ähnliche funktionslose oder funktionsarme Gese...