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Auslandsdividendenbezug durch eine inländische Tochtergesellschaft einer niederländischen Stiftung mit belgischen Begünstigten
Hat eine niederländische Stiftung ("Stichting") in Österreich eine 100%ige Holding-Tochtergesellschaft errichtet, die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend S. 334steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für diese bezogenen Gewinnausschüttungen nur dann nicht verloren gehen, wenn an der österreichischen Holding-Tochtergesellschaft unmittelbar oder mittelbar überwiegend beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen "beteiligt" sind.
Der Begriff der "Beteiligung" wird hiebei in gleicher Weise zu interpretieren sein wie der gleichlautend in § 10 Abs. 1 KStG verwendete Ausdruck. Eine Beteiligung im Sinn von § 10 Abs. 1 KStG setzt grundsätzlich eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung voraus, wobei allerdings nach herrschender Auffassung auch bloßes wirtschaftliches Eigentum als ausreichend angesehen werden kann. Daher würde auch im Fall einer (offengelegten) Treuhandschaft die Steuerbefreiung dem Treugeber und nicht dem bloß formal gesellschaftsrechtlich beteiligten Treunehmer zustehen.
Die in Belgien ansässigen natürlichen Personen sind als "Begünstigte" der niederländischen Stiftung...