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EuGH: Umsatzsteuerliche Qualifikation der Einräumung eines widerruflichen Nutzungsrechtes an einem Gebäude
Im Urteil vom Rs. C-284/03 Temco Europe hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die in Art. 13 Teil B lit. b der 6. MwSt-RL geregelte Befreiung für die Vermietung von Grundstücken auch zwischen verbundenen Gesellschaften geschlossene Vereinbarungen umfasst, mit denen gegen eine im Wesentlichen nach der genutzten Fläche festgesetzten Vergütung ein widerrufliches Nutzungsrecht an einem Gebäude übertragen wird.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Temco Europe SA (im Folgenden kurz Temco Europe), einem auf dem Gebiet der Gebäudereinigung und -unterhaltung tätigen Unternehmen, und dem belgischen Staat betreffend seitens der Temco Europe im Zusammenhang mit Umbauarbeiten an einem im Eigentum der Temco Europe stehenden Gebäude geltend gemachten Vorsteuern. Temco Europe hatte im betreffenden Gebäude keine geschäftliche Niederlassung. Vielmehr schloss Temco Europe mit drei konzernzugehörigen Gesellschaften Vereinbarungen ab, mit denen Temco Europe diesen konzernzugehörigen Gesellschaften gestattete, gemäß einer vom Verwaltungsrat der Temco Europe vorgenommenen Zuteilung ihre Geschäftstätigkeit in dem Gebäude auszuüben, ohne dass die jeweilige Konzerngesells...