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Abzugsfähigkeit von Spenden ins Ausland
Im Vorlagebeschluss vom , XI R 56/05, will der BFH vom EuGH wissen, ob es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, dass eine steuerliche Begünstigung für eine Spende nur dann gewährt wird, wenn der Spendenempfänger eine im Inland ansässige Einrichtung ist, und wie weit die Aufklärungspflichten der Beteiligten bei solchen Ausgangssachverhalten reichen. Jahn (Praxis internationale Steuerberatung 2007, 224 ff.) führt in einer Besprechung dieses BFH-Beschlusses aus, dass der BFH die Beschränkung der Begünstigungen auf eine Inlandsspende für gemeinschaftsrechtlich unbedenklich hält. Allerdings dürfte der BFH davon ausgehen, dass die aufgeworfenen Rechts-fragen zur Reichweite der EU-Kapitalverkehrsfreiheit vom EuGH noch nicht abschließend beurteilt sind. Daher habe er sich doch zu einer Vorlage entschlossen.