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EuGH: Fingierte Lieferung eines Baurechts – Ermittlung der Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der Restlaufzeit
In seinem Urteil vom , C-128/14, Oudeland, hatte sich der EuGH mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die fingierte Lieferung eines Baurechts zu befassen. Die damit verbundenen Fragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Staatssecretaris van Financiën (Staatssekretär für Finanzen, Niederlande) und Het Oudeland Beheer BV (im Folgenden: Oudeland) über die Bestimmung der Besteuerungsgrundlage einer Lieferung im Sinne von Art 5 Abs 7 lit a der 6. MwSt-RL (nunmehr Art 18 lit a MwStSyst-RL), die von dieser Gesellschaft vorgenommen wurde.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Am schloss Oudeland als Erbpachtnehmerin einen Erbpachtvertrag (Anm: entspricht im Wesentlichen dem österreichischen Rechtsinstitut des Baurechts) über eine Grundstücksparzelle und ein auf dieser Parzelle im Bau befindliches Bürogebäude (im Folgenden: das betreffende Bürogebäude), der die Zahlung eines jährlich im Voraus geschuldeten Entgelts (im Folgenden: jährlicher Erbpachtzins) vorsah. Die Laufzeit dieses Vertrags war auf 20 Jahre festgelegt, der jährliche Erbpachtzins betrug 330.000 Euro.
Nach der einschlägigen Regelung des niederländischen Umsatzsteuergesetzes, d...