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EuGH: Umtausch von Bitcoins gegen konventionelle Währungen als mehrwertsteuerfreier Umsatz von Zahlungsmitteln
In seinem Urteil vom , C-264/14, Hedqvist, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Einordnung des Umtausches der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währungen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Skatteverk (schwedische Steuerverwaltung) und Herrn Hedqvist über einen vom schwedischen Steuerrechtsausschuss erteilten Vorbescheid über die Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Umtausches von konventionellen Währungen in die virtuelle Währung „Bitcoin“ oder umgekehrt, den Herr Hedqvist über ein Unternehmen durchführen möchte.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Herr Hedqvist beabsichtigt, über ein Unternehmen Dienstleistungen in Form des Umtausches von konventionellen Währungen in die virtuelle Währung „Bitcoin“ und umgekehrt anzubieten. Die virtuelle Währung „Bitcoin“ wird hauptsächlich für Zahlungen zwischen Privatpersonen über das Internet sowie in bestimmten Internetshops, die diese Währung akzeptieren, verwendet. Diese virtuelle Währung hat keinen einzelnen Emittenten, sondern wird über einen bestimmten Algorithmus unmittelbar im Netz geschaffen. Das System der virtuellen Währu...