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Meistbegünstigung im Gemeinschaftsrecht
Am hat ein niederländisches Finanzgericht dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, in Deutschland ansässigen natürlichen Personen bestimmte Steuervorteile nicht zu gewähren, die nach dem DBA Niederlande-Belgien in Belgien ansässigen Personen in den Niederlanden gewährt werden. Weber/ Spierts (European Taxation 2004, 65 ff.) beschreiben ausführlich die Ausgangssituation und Rechtsfragen dieses Falles, bei dem der EuGH zum ersten Mal unmittelbar Gelegenheit haben wird, zur Frage der Meistbegünstigung im Gemeinschaftsrecht hinsichtlich natürlicher Personen Stellung zu nehmen. Die beiden Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass es bedeutende Auswirkungen auf das internationale Steuerrecht haben wird, wenn seitens des EuGH die vom Steuerpflichtigen in dem genannten Verfahren argumentierte Meistbegünstigung anerkannt werden sollte. Diese Auswirkungen liegen insbesondere darin, dass die derzeit auf bilateraler Basis abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wahrscheinlich nicht mehr zu halten sein werden und anstelle dessen ein multilaterales Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten die bilaterale Abkommenspraxis ablösen wird.