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Unterlassung des Steuerabzuges bei Engagement britischer Künstler
Artikel 17 Abs. 3 DBA-GB sieht vor, dass Einkünfte, „die eine nicht auf Gewinn gerichtete Organisation, welche als solche über Ersuchen an die zuständige Behörde des Vertragstaats, in dem sie ansässig ist, gemäß Artikel 27 dieses Abkommens anerkannt wurde, bezieht, oder die ein Künstler oder Sportler aus für eine solche Organisation erbrachten Diensten bezieht," im Gaststaat von der Besteuerung freizustellen sind.
Durch diese Bestimmung sollte verhindert werden, dass die nicht auf Gewinn gerichteten klassischen Orchester und Theater, Chöre, Ballette udgl., die mangels Gewinnerzielung im Heimatstaat im Wesentlichen unbesteuert bleiben, bei Gastspielen im DBA-Partnerstaat jedoch einer Besteuerung unterzogen werden. Die Steuerbefreiung sollte hierbei nicht nur der Trägerkörperschaft des Orchesters oder Theaters (der nicht auf Gewinn gerichteten „Organisation") zugute kommen, sondern auch den Musikern des Orchesters und den Schauspielern des Theaters hinsichtlich ihrer für das Gastspiel bezogenen Einkünfte.
Wie sich dem Wortlaut der Bestimmung bereits entnehmen lässt, sind Künstlergagen nur dann im Gaststaat steuerfrei, wenn die Künstler vertraglich an den ausländischen Kulturträger gebu...