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EuGH: Einfuhrverbot für Alkohol
In seinem Urteil vom Rs. C-394/97 Heinonen hatte sich der EuGH mit der Vereinbarkeit eines finnischen Einfuhrverbotes für Alkohol, der im persönlichen Gebäck der Reisenden in die Gemeinschaft eingeführt wird, mit dem Gemeinschaftsrecht zu befassen. Die Zollbefreiungs-VO sieht vor, daß bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittlandsgebiet im persönlichen Gebäck des Reisenden, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt, eine Befreiung von den Eingangsabgaben eintritt. Für bestimmte Waren werden Höchstmengen festgesetzt. Für Waren, für die keine Höchstmenge festgesetzt ist, wird die Befreiung je Reisenden für Waren in einem Gesamtwert von 175 ECU begrenzt (Art. 45 bis 49 der VO 918/83). Ähnliche Regelungen sieht Art. 1 der Reiseverkehrs-RL vor. Waren, die im persönlichen Gebäck von Reisenden eingeführt werden, sind danach von den Umsatz- und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr befreit, sofern die Einfuhr keinen kommerziellen Charakter hat und der Gesamtwert dieser Waren je Person 175 ECU nicht übersteigt. Nach Art. 4 der Reiseverkehrs-RL setzt jeder Mitgliedstaat für die Befreiung bei der Einfuhr von bestimmten Waren mengenmäßige Begrenzungen fest. In beiden gem...