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Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs
Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 i. d. F. 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Ein persönlicher Gebrauch im Sinn dieser Gesetzesbestimmung wird auch dann noch gegeben sein, wenn das Kraftfahrzeug den im Familienverband des Diplomaten lebenden S. 326Familienmitgliedern zu deren Verwendung überlassen wird, vorausgesetzt, daß auch diesen Familienmitgliedern Diplomatenprivilegien zustehen.
Kauft daher ein bei der OSZE akkreditierter Diplomat im Dezember 1998 einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird, erwirbt er sodann im Juni 1999 ein Motorrad für sich und im Dezember 2000 einen Klein-Pkw, der jedoch hauptsächlich von der Ehegattin benutzt wird, dann steht für alle drei Kfz-Ankäufe der Umsatzsteuerentlastungsanspruch zu. Dies trifft nach der geltenden Rechtslage auch für einen für Jänner 2001 geplanten PKW-Neuankauf zu, der gleichzeitig mit dem Verkauf des im Deze...