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Umsetzung der Denkavit-Entscheidung im deutschen Steuerrecht
Der Denkavit ausgesprochen, daß es mit Art. 3 Abs. 2 Mutter-/Tochter-Richtlinie unvereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat die Gewährung der Quellensteuerbefreiung für Dividendenzahlungen davon abhängig macht, ob die Beteiligung im Zeitpunkt der Dividendenausschüttung bereits für einen bestimmten Zeitraum gehalten wird (vgl. dazu Jann/Toifl, SWI 1996, 483 ff.). Der in diesem Urteil angesprochene Mitgliedstaat Deutschland hat ebenso wie Österreich seine Gesetzgebung inofern an die vom EuGH aufgestellten Vorgaben angepaßt, als nun nach § 44 d Abs. 2 dEStG die Quellensteuerbefreiung auch dann zusteht, wenn die Mindestbesitzzeit erst nach der Gewinnausschüttung erfüllt wird. Ebenso wie in Österreich wird aber auch in Deutschland die Quellensteuer zunächst erhoben und erst nach Erfüllung der Mindestbesitzzeit (in Deutschland 12 Monate) erstattet. Eiker (IWB Nr. 1 vom , Fach 3, Deutschland, Gruppe 3, 1191 ff.) sieht in dieser Neuregelung allerdings Probleme im Hinblick auf den europarechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.