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SWI 2, Februar 1999, Seite 91

EuGH: Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Abgaben

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-228/96 Aprile Srl in liquidazione hatte sich der EuGH mit Fragen der Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Abgaben zu befassen. Der EuGH hat in den Urteilen vom Rs. 340/87 Kommission/Italien (Slg. 1989, 1483) und vom Rs. C-209/89 Kommission/Italien (Slg. 1991, I-1575) festgestellt, daß die Italienische Republik gegen die Bestimmung des EGV über das Verbot von Abgaben zollgleicher Wirkung verstoßen hat, indem sie den Wirtschaftsteilnehmern im innergemeinschaftlichen Handel die Kosten der Kontrollen und Verwaltungsformalitäten während eines Teils der üblichen Öffnungszeiten der Zollstellen an den Grenzübergängen, wie sie durch die RL 83/643/EWG vom zur Erleichterung der Kontrollen und Verwaltungsvorschriften im Güterverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 1983 L 358, 8) i. d. F. der RL 87/53/EWG vom (ABl. 1987 L 24, 33) festgelegt worden sind, auferlegt hat. Weiters hat die Italienische Republik dadurch gegen den EGV verstoßen, indem sie für Dienstleistungen, die mehreren Unternehmen bei der Erfüllung der Zollformalitäten im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr gleichzeitig erbracht worden sind, von jedem Unternehmer einzeln die Zahlung eines Entgelts verlangt hat, das zu den Koste...

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