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Der Anwendungsbereich der sogenannten "Skifahrererlässe"
THE SCOPE OF APPLICATION FOR THE SO-CALLED "SKIERS DECREES"
Since 1972 several decrees that allow skiers favorable tax treatment have been issued by the Federal Ministry of Finance. In the past few weeks this subject has come to public attention. Christian Lenneis describes the decrees of the Federal Ministry of Finance, makes a critical analysis of them and reports on which group of people they apply to.
I. Grundlage Mittels dreier Erlässe hat das Bundesministerium für Finanzen Aussagen über die Besteuerung von Schirennläufern getroffen:
– Erlaß vom , Z 261.303-9a/72 (E 200, Gw 100, U 100)
– Erlaß vom , Z 257.222-9a/73 (E 200, Gw 100, U 100)
– Erlaß vom , GZ 261.500-IV/6/76 (ESt 200, Gw 100, U 100)
Diese über zwanzig Jahre alten internen Dienstanweisungen, die nicht im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht, aber immer noch in Kraft sind, sehen die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen nur 25% der gesamten Einkünfte des Skirennläufers der (inländischen) Besteuerung zu unterziehen.
Diese drei Erlässe ergingen in einer Zeit, in welcher der Amateurstatus olympischer Sportler – und auch damals schon war die Teilnahme an Olympischen Spielen erklärtes Ziel aller Skirennläufer – streng einzuhalten war und selbst klei...