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SWI 2, Februar 1999, Seite 44

Inlandsgastspiele französischer Theater auf Grund von Verträgen mit einer deutschen Theater-GmbH

Wirkt eine deutsche Theater-GmbH in der Weise an inländischen Veranstaltungen mit, daß sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem inländischen Veranstalter an das deutsche Unternehmen gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Allerdings hat nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH v. , BStBl. II 1984, 828), die S. 45auch auf österreichischer Seite Beachtung gefunden hat, das deutsche Unternehmen, bei dem die Vergütungen zur Gänze als Betriebseinnahme steuerlich erfaßt werden, auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland Anspruch auf vollständige Steuerentlastung in Österreich; das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich enthält noch keine dem Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Künstlerklausel, die es gestatten würde, das deutsche Unternehmen auch ohne inländische Betriebstätte einer inländischen Körperschaftsbesteuerung zu unterziehen.

In einem solchen Fall ist es auch nicht möglich, jenen Teil der...

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