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SWI 7, Juli 2007, Seite 337

Steuerfolgen des Wegzugs

Gerald Toifl

Ebenso wie in Österreich wird auch im deutschen Steuerrecht immer stärker danach differenziert, ob durch eine Maßnahme des Steuerpflichtigen (z. B. Umgründung, Wegzug) die Besteuerung der stillen Reserven im Verhältnis zu EU- oder EWR-Staaten oder zu Drittstaaten gefährdet wird. Eine Gefährdung im Verhältnis zu EU- oder EWR-Staaten führt zu einem Steueraufschub, während eine Gefährdung im Verhältnis zu Drittstaaten eine sofortige Besteuerung nach sich zieht. N. N. (Praxis Internationale Steuerberatung 2007, 122 ff.) stellt die deutschen steuerlichen Risken bei einem Wegzug aus Deutschland in einen Drittstaat dar. Diese steuerlichen Risken bestehen nicht nur bei einem direkten Wegzug aus Deutschland in den Drittstaat, sondern auch bei einem Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat und einem sich daran anschließenden Weiterzug von diesem EU- oder EWR-Staat in einen Drittstaat. Der EuGH hat bisher noch nicht abschließend beurteilt, ob diese Differenzierung gemeinschaftsrechtlich zulässig ist. In der Literatur werden aber überzeugende Argumente für eine Zulässigkeit angeführt.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. GeraldToifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtscha...
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