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EuGH: Steuerliche Beschränkung von Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen an Drittlandsgesellschaften mit Art. 57 EG rechtfertigbar
Das , Holböck, betraf eine Frage des österreichischen VwGH über die Auslegung der Regelung des Art. 57 EG, welcher in Bezug auf den Kapitalverkehr mit Drittländern den Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 56 EG einschränkt. Die Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Holböck und dem Finanzamt Salzburg-Land wegen der Besteuerung von Dividenden, die Herr Holböck von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft erhalten hat. Herr Holböck hat seinen Wohnsitz in Österreich, wo auch der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen liegt. Er ist Geschäftsführer der CBS Conmeth Business Systems GmbH, die ihren Sitz in Österreich hat und mit Kosmetikprodukten handelt. Alleingesellschafterin dieser GmbH ist die CBS Conmeth Business Systems AG mit Sitz in der Schweiz. Herr Holböck ist an dieser AG mit zwei Dritteln beteiligt. Aufgrund seiner Beteiligung an der CBS Conmeth Business Systems AG bezog Herr Holböck in den Jahren 1992 bis 1996 Dividenden. Diese unterlagen in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen dem vollen Einkommensteuersatz. In seiner Beschwerde beim VwGH machte Herr Holböck geltend, die grenzübersc...