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SWI 5, Mai 2009, Seite 257

EuGH: Aufteilung der Vorsteuern im Zusammenhang mit wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (im Folgenden: VNLTO), hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Vereinigung, die sowohl steuerbare als auch nicht steuerbare Tätigkeiten ausführt, in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug für bezogene Gegenstände und Dienstleistungen berechtigt ist, die teilweise den wirtschaftlichen und teilweise den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten zuzuordnen sind. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die VNLTO fördert die Interessen des Agrarsektors in den Provinzen Groningen, Friesland, Drenthe und Flevoland. Ihre Mitglieder – im Agrarsektor tätige Unternehmen – zahlen an sie Beiträge, von denen der größte Teil für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Interessen bestimmt ist. Neben der Wahrnehmung dieser Interessen erbringt die VNLTO ihren Mitgliedern eine Reihe individueller Dienstleistungen, für die sie eine gesonderte Vergütung berechnet. Diese Dienstleistungen werden auch Dritten angeboten. Die Gewinne aus dieser Geschäftstätigkeit werden für die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Mitglieder verwendet.

Im Jahr 2000 erwarb die VNLTO Gegenstän...

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