zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 5, Mai 2009, Seite 214

Methodenwechsel bei einer Hongkong-Gesellschaft

Die Beurteilung, ob in einem konkreten Fall der Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG zu einem Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer Hongkong-Gesellschaft führt, erfordert eingehende Sachverhaltswürdigungen, die nicht S. 215 in dem auf Rechtsauskünfte eingerichteten EAS-Verfahren vom BMF vorgenommen werden können.

Die Rechtslage, wie bei einer Auslandstochtergesellschaft mit Einkünftemix (Immobilienvermietung, Bankzinsen, Beteiligungsveräußerungen, Aktienhandel, Immobilienverkauf) und teilweiser Auslandsbesteuerung vorzugehen ist, erscheint durch die Körperschaftsteuerrichtlinien ausreichend geklärt. Ergänzend kann angemerkt werden, dass das Vorliegen der „Verdachtsgründe“ jahresweise gesondert zu beurteilen ist und dass daher eine Ausschüttung jener Beträge, die in „Verdachtsjahren“ erwirtschaftet worden sind, der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Nach Auffassung des BMF wird davon auszugehen sein, dass Ausschüttungen zuerst aus den schädlichen Passiveinkünften stammen.

Bevor allerdings in eine Prüfung der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von § 10 Abs. 4 KStG eingetreten wird, muss stets vorweg beurteilt werden, ob die buchmäßig von der Hongkong-Gesellschaft erfasste...

Daten werden geladen...