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SWI 12, Dezember 2002, Seite 557

Sur-place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland

Auf Grund des ab in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht stets dem Kassenstaat (hier: Österreich) zugeteilt hat, enthält das neue Abkommen in Artikel 19 Abs. 2 einen Ortskräftevorbehalt des Inhaltes, dass das deutsche Sur-place-Personal nicht im Kassenstaat, sondern im Staat der Arbeitsausübung zu besteuern ist. Zum Sur-place-Personal zählen einerseits deutsche Staatsbürger und andererseits Staatsbürger anderer Staaten, die bereits bei Dienstantritt in Deutschland ansässig gewesen sind. (EAS 2146 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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