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Deutsche Zinsschranke und Europarecht
Ebenso im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde in Deutschland mit Wirkung ab die sog. Zinsschranke und damit ein weitreichendes Abzugsverbot für Zinszahlungen eingeführt. Die Gemeinschaftsrechtskonformität dieser Maßnahme wird in der deutschen Literatur zu Recht heftig diskutiert (vgl. dazu bereits die Literaturrundschau in SWI 2007, 337). Hornig (Praxis Internationale Steuerberatung 2007, 215 ff.) wirft neben diesen gemeinschafsrechtlichen auch völkerrechtliche Bedenken auf. Demnach widerspricht die Zinsschranke auch dem Steueraufteilungsmaßstab nach Art. 9 OECD-MA. Im Rahmen der Zinsschranke wird nämlich auch mit dem Fremdvergleichspreis nach Art. 9 OECD-MA in Einklang stehenden Zinszahlungen der Abzug versagt. Damit wird es nach Primärberichtigungen in Deutschland nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA regelmäßig zu Doppelbesteuerungen kommen, weil der andere Vertragsstaat zu einer Sekundärberichtigung nach Art. 9 Abs. 2 OECD-MA nur dann verpflichtet wäre, wenn Deutschland im Rahmen der Primärberichtigung nicht den Fremdvergleichsgrundsatz verletzt.