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Deutscher Liquidator einer österreichischen Kapitalgesellschaft
Nach Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen in Deutschland ansässige Personen, die Einkünfte in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer österreichischen Gesellschaft beziehen, unabhängig vom Ort der Arbeitsausübung und unabhängig davon, ob ihnen in Österreich eine Betriebsstätte bzw. eine feste Einrichtung zur Arbeitsausübung zur Verfügung steht, in Österreich besteuert werden.
Diese Regelung stellt eine vom OECD-MA abweichende Besonderheit des österreichisch-deutschen Vertragsverhältnisses dar, die ihrerseits wieder auf eine (heute überholte) Rechtsprechung des BFH zurückgeht, sodass aus österreichischer Sicht der Anwendungsbereich dieser Regelung nicht extensiv interpretierbar ist.
Wird daher jemand als Liquidator einer Gesellschaft im österreichischen Firmenbuch eingetragen, so richtet sich die abkommensrechtliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach Art. 7 bzw. Art. 14 DBA-Deutschland.
Allerdings ist das Steuerrecht und damit auch das Abkommensrecht von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt. Ist es daher so, dass der Geschäftsführer der österreichischen Gesellschaft seine bisherige Tätigkeit im Liquidationszeitraum als Liquidator der Gese...