Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) auf Personengesellschaften
Unter Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) versteht man die in einigen Staaten (z. B. Deutschland, Frankreich, USA) bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, die es unter gewissen Voraussetzungen gestatten, die Gewinne einer ausländischen Tochtergesellschaft auch dann bei der inländischen Muttergesellschaft zu besteuern, wenn diese nicht an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Vorreiter für derartige Vorschriften waren insbesondere die USA, wo nach den sog. Subpart F-Regelungen des Internal Revenue Code bereits seit Beginn der 60er Jahre die Abschirmwirkung gegenüber im Ausland von eigenen Rechtssubjekten erzielten Gewinnen durchbrochen wird. Im Jahr 1996 hat allerdings der Eighth Circuit Court of Appeals in einer vielbeachteten Entscheidung ausgesprochen, daß die US-amerikanischen CFC-Bestimmungen dann nicht angewendet werden können, wenn einer US-Muttergesellschaft und einer ausländischen Tochtergesellschaft eine ausländische Personengesellschaft zwischengeschaltet wird. Lassar/Vermaas (International Tax Journal 1997, 76 ff.) stellen dieses Urteil dar und berichten auch über geplante Gegenmaßnahmen seitens der US-Steuerbehörden.