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Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften
Die Frage, ob Kapitalgesellschaften steuerneutral ihren Sitz in einen anderen Staat verlegen können, wird in letzter Zeit heftig diskutiert. Aus österreichischer Sicht hat Staringer soeben seine Habilitationsschrift zu diesem Thema im Linde-Verlag veröffentlicht. Auch der EuGH hatte jüngst Gelegenheit, sich in der Rs. C-212/97, Centros, mit dieser Frage aus europarechtlicher Sicht auseinanderzusetzen (vgl. Haunold/Tumpel/Widhalm, EU News, SWI 5/1999, 226). Meilicke (DB 1999, 627 f.) kommt in einer Urteilsanmerkung zu dem Ergebnis, daß der EuGH in diesem Urteil der auch in Österreich herrschenden Sitztheorie insoweit eine Absage erteilt hat, als sie sich auf Gesellschaften erstreckt, die ihren Sitz von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat verlegen möchten. Bemerkenswert ist für Meilicke dabei insbesondere, daß der EuGH in seinen Entscheidungsgründen die Rs. Daily Mail, auf die sich die Vertreter der Sitztheorie stützten, nicht einmal erwähnt.