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SWI 6, Juni 1999, Seite 237

Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten

Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten

(BMF) – Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom , BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge dem Grunde nach der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Die gegenteilige Auskunft auf schweizerischer Seite, wonach grundsätzliche Steuerpflicht in der Schweiz bestünde, verstößt gegen Artikel 15 des genannten Abkommens und ist daher unrichtig.

Ein Besteuerungsanspruch der Schweiz bestünde nur in dem Ausmaß, als auf schweizerischem Staatsgebiet berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden; dies könnte bei den mehrtätigen „Rückmeldungen" beim schweizerischen Arbeitgeber der Fall sein. Sollten solche Gegebenheiten vorliegen, müßte eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte v...

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