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Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu Persönlichkeitstests
Die Einführung von Systemen zur Beurteilung der Arbeitnehmer des Betriebs bedarf – unter bestimmten Voraussetzungen – der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt bei der Verwendung von Persönlichkeitstests, die der Rekrutierung von Führungskräften dienen ().
Sachverhalt
Der beklagte Arbeitgeber setzte im Rahmen von Verkaufsschulungen seiner Arbeitnehmer und zur Rekrutierung von Führungskräften ein bestimmtes Testverfahren ein. Die Testung wurde von einem externen Unternehmen durchgeführt, das vom Arbeitgeber damit beauftragte wurde. Auch die Entwicklung und Gestaltung der Testreihe oblag diesem externen Unternehmen (der Test wurde daher vom Arbeitgeber zugekauft).
Beim Test handelte es sich (nach der Definition der Betreiber) um ein werteorientiertes Verfahren, das in die Tiefe der Persönlichkeit geht und nicht das Verhalten misst, sondern an der wesentlich stabileren, persönlichen Wertehaltung ansetzt, Schicksalsschläge und all das, was die getestete Person in den letzten 12 Monaten bewegt hat, abbildet und nicht nur die Berufswelt, sondern auch das berufliche Selbst, alle Aspekte der Welt und das gesamte Selbst über alle Lebensbereiche betrachtet, die Wer...