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SWI 2, Februar 2018, Seite 107

Europäische Kommission: Flexiblere Mehrwertsteuersätze und Vereinfachungen für Kleinunternehmen

Am legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vor, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze einzuräumen und das steuerliche Umfeld für KMU zu verbessern (KOM [2018] 20 endgültig, online abrufbar unter https://ec.europa.eu/taxation_custo ms/sites/taxation/files/18012018_proposal_vat_rates_en.pdf). Die Vorschläge bilden den Abschluss der Reform der Mehrwertsteuervorschriften durch die Europäische Kommission zur Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraums, der den Mehrwertsteuerbetrug in der EU (50 Mrd Euro jährlich) drastisch verringern und gleichzeitig die Unternehmen fördern und die Staatseinnahmen sichern soll.

Flexibilisierung der Mehrwertsteuersätze

Die 1992 von allen Mitgliedstaaten vereinbarten gemeinsamen Mehrwertsteuervorschriften sind nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht mehr zeitgemäß und zu restriktiv. Die Mitgliedstaaten dürfen ermäßigte Mehrwertsteuersätze lediglich in einigen Wirtschaftszweigen und bei einigen Gütern anwenden. Gleichzeitig stellen die Mehrwertsteuersätze für die Mitgliedstaaten ein nützliches Instrument dar, um einige ihrer politischen Ziele zu erreichen. ...

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